Willkommen zu unserem zweiten Newsletter! In dieser Ausgabe widmen wir uns einem besonders wichtigen Thema: dem Brandschutz. Brände können verheerende Auswirkungen haben, doch durch präventive Maßnahmen und richtiges Verhalten im Ernstfall können wir alle dazu beitragen, Schäden zu minimieren und Leben zu retten. In den folgenden Abschnitten erfahrt ihr mehr über die verschiedenen Arten des Brandschutzes, das richtige Verhalten im Brandfall und den korrekten Einsatz von Feuerlöschern. Lasst uns gemeinsam für mehr Sicherheit im Betrieb sorgen!
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster)
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine gemeinsame Verantwortung aller Personen im Betrieb. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, müssen Beschäftigte, Führungskräfte und Fachleute gut vorbereitet sein. Doch was muss jeder von uns im Betrieb für den Brandschutz tun?
Damit es im Ernstfall nicht zu Panik oder Fehlverhalten kommt, müssen im Vorfeld Abläufe für den Brandfall festgelegt und trainiert werden. Das oberste Schutzziel ist die Rettung aller sich im Gebäude befindlichen Personen!
In Deutschland ist die Brandschutzunterweisung für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Hier sind die wichtigsten Punkte, die ein Unternehmer beachten muss:
Eine gut durchgeführte Brandschutzunterweisung trägt nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeiter bei, sondern hilft auch, im Ernstfall richtig zu reagieren und Schäden zu minimieren.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer im Unternehmen hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Laut DGUV und ASR 2.2 müssen mindestens 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Diese Anzahl muss jederzeit körperlich vor Ort sein, auch wenn welche krank oder im Urlaub sind. Es genügt also nicht sie auf dem Papier vorweisen zu können! Diese Anzahl muss immer da sein.