Brandschutz im Fokus: Dein Weg zu mehr Sicherheit im Betrieb

Willkommen zu unserem zweiten Newsletter! In dieser Ausgabe widmen wir uns einem besonders wichtigen Thema: dem Brandschutz. Brände können verheerende Auswirkungen haben, doch durch präventive Maßnahmen und richtiges Verhalten im Ernstfall können wir alle dazu beitragen, Schäden zu minimieren und Leben zu retten. In den folgenden Abschnitten erfahrt ihr mehr über die verschiedenen Arten des Brandschutzes, das richtige Verhalten im Brandfall und den korrekten Einsatz von Feuerlöschern. Lasst uns gemeinsam für mehr Sicherheit im Betrieb sorgen!

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ 

(Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster)

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine gemeinsame Verantwortung aller Personen im Betrieb. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, müssen Beschäftigte, Führungskräfte und Fachleute gut vorbereitet sein. Doch was muss jeder von uns im Betrieb für den Brandschutz tun?

  • Den Anweisungen zur Brandverhütung folgen
  • Durch das eigene Verhalten alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden unterstützen
  • Im Brandfall gemäß den Anweisungen des Unternehmens handeln, z.B. Brand melden, andere warnen, anderen helfen

Damit es im Ernstfall nicht zu Panik oder Fehlverhalten kommt, müssen im Vorfeld Abläufe für den Brandfall festgelegt und trainiert werden. Das oberste Schutzziel ist die Rettung aller sich im Gebäude befindlichen Personen!

  • Feuerwehr alarmieren (Notruf 112)
  • Personen im Umfeld warnen und zum Verlassen des Gefahrenbereichs auffordern
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität unterstützen
  • Ruhig das Gebäude auf den Fluchtwegen verlassen
  • Sammelstelle aufsuchen

In Deutschland ist die Brandschutzunterweisung für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Hier sind die wichtigsten Punkte, die ein Unternehmer beachten muss:

  1.  Gesetzliche Grundlage: Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, einschließlich des Brandschutzes, ausreichend und angemessen unterweisen
  2. Inhalte der Brandschutzunterweisung:Brandgefahren im Unternehmen: Aufklärung über spezifische Brandgefahren am Arbeitsplatz.
  3. Verhalten im Brandfall: Anweisungen zum richtigen Verhalten bei einem Brand.
  4. Standorte der brandschutztechnischen Einrichtungen: Informationen über die Lage von Feuerlöschern, Brandmeldern und Notausgängen.
  5. Flucht- und Rettungswege: Kenntnis der Fluchtwege und Sammelstellen.
  6. Umgang mit Löschmitteln: Schulung im Gebrauch von Feuerlöschern und anderen Löschmitteln
  7. Durchführung und Häufigkeit:
    Erstunterweisung: Bei Arbeitsbeginn muss jeder Mitarbeiter eine Brandschutzunterweisung erhalten.
    Wiederholungsunterweisung: Diese muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Zusätzliche Unterweisungen sind erforderlich, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue Brandgefahren entstehen
  8. Dokumentation: Jede Brandschutzunterweisung muss dokumentiert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen zu können

 

Eine gut durchgeführte Brandschutzunterweisung trägt nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeiter bei, sondern hilft auch, im Ernstfall richtig zu reagieren und Schäden zu minimieren.

  • Windrichtung beachten und genügend Abstand halten!
  • Die Flammen nicht direkt löschen, sondern das Brandgut.
  • Stoßweise löschen! Nur so viel Löschmittel einsetzen, wie zur Löschung erforderlich ist. Löschmittelreserven für evtl. Wiederentzündung bereithalten
  • Flächenbrände von vorne nach hinten löschen
  • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
    Wenn möglich mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen – nicht nacheinander
  • Personenbrand mit Feuerlöscher löschen
  • Einmal eingesetzte Feuerlöscher dürfen nicht an ihren Platz zurückgebracht werden. Sie müssen neu gefüllt und geprüft werden

Die Anzahl der Brandschutzhelfer im Unternehmen hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Laut DGUV und ASR 2.2 müssen mindestens 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Diese Anzahl muss jederzeit körperlich vor Ort sein, auch wenn welche krank oder im Urlaub sind. Es genügt also nicht sie auf dem Papier vorweisen zu können! Diese Anzahl muss immer da sein.

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