Stromsteuer-Rückerstattung

Nach §§ 9b,10 StromStG und §§ 53-55 EnergieStG – Holen Sie sich mit Lixcon einen Teil der bezahlten Strom- oder Energiesteuer zurück!

Rückerstattungs-Rechner

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten und Erstattungshöhe der bereits gezahlten Steuer:

Ihr Ansprechpartner
Kai Coppel

„Als Absolvent des Studiums der thermischen Energietechnik an der Hochschule Bremen setze ich mein Wissen dafür ein, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern.

Seitdem beschäftige ich mich leidenschaftlich mit der Anlagentechnik und helfe Unternehmen dabei, den Verbrauch durch technische Änderungen oder durch organisatorische Eingriffe zu optimieren. „

Energiesteuer-Rückerstattung in der Übersicht

Sind Sie ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Landwirtschaft? Dann können Sie von Rückerstattungen profitieren, indem auf Antrag die Strom- oder Energiesteuer begrenzt und teilweise zurückgezahlt wird. Gerade für Unternehmen ab einem Verbrauch von 500.000 kWh im Jahr kann sich das lohnen. Grundlage hierfür sind das Stromsteuergesetz (StromStG.) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG.)

Gehören Sie dem produzierenden Gewerbe an, können Sie von lukrativen Rückerstattungen profitieren. Aus dem verarbeitendem Gewerbe können Unternehmen aus folgenden Branchen eine Stromsteuererstattung oder eine Energiesteuererstattung beantragen:

» Metallbearbeitung- und Metallerzeugung
» Maschinenbau
» Textil- und Bekleidungsgewerbe
» Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
» Herstellung von chemischen Erzeugnissen
» Ernährungsgewerbe
» Tabakverarbeitung

Darüber hinaus können Firmen aus dem Baugewerbe, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Land- und Forstwirtschaft einen Antrag auf Rückerstattung der Stromsteuer oder Energiesteuer stellen.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können bereits seit 1998 einen Teil Ihrer gezahlten Strom- und Energiesteuer erstattet bekommen. Seit 2013 müssen diese Unternehmen aber einen Nachweis über ein Energiemanagement oder ein alternatives System erbringen, wenn Sie weiterhin von der Rückerstattung profitieren wollen. War dies früher noch ohne Anforderungen möglich, sind heute Nachweise und komplizierte Anträge erforderlich.

Viele Unternehmen verzichten aufgrund der hohen Anforderungen komplett auf die Antragsstellung und sind dennoch genervt von stetig steigenden Energiekosten. Wir übernehmen für Sie das komplette Antragsverfahren.

Um die Vorteile des Spitzenausgleiches nutzen zu können, muss ein KMU (Kleines und mittleres Unternehmen) ein Testat und ein nicht KMU eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder ähnliches vorweisen. Doch auch hier können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gerne unterstützen.

Wir prüfen kostenlos die Möglichkeit Ihres Unternehmens, die Strom- und Energiesteuer zurückzufordern. Das Angebot gilt für Unternehmen bundesweit. Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

1. Übernahme des kompletten Antragverfahrens
2. Energiekosten optimieren
3. Zuverlässiger Partner
4. Sie verpassen keinen Antrag und keinen Stichtag mehr
5. Transparente Kostenübersicht, da Honorar nur abhängig von Rückerstattung
6. Keine Rückerstattung = keine Kosten
7. Genaue Übersicht und Berechnung der Rückerstattung vorab

An unsere Kunden zurückgezahlte Stromsteuer

Stromsteuerrückerstattungen
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Beispielrechnungen zur Erstattung

Stromsteuerrückerstattung

Beispiel 1 für Strom
Stromverbrauch: 5.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 101.600 €

Beispiel 2 für Strom
Stromverbrauch: 400.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 7.200 €

Energiesteuerrückerstattung

Beispiel 1 für Gas
Stromverbrauch: 10.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 54.200 €

Beispiel 2 für Gas
Stromverbrauch: 2.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 10.000 €

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten und Erstattungshöhe der bereits gezahlten Stromsteuer & Energiesteuer

Das Team von Lixcon hilft Ihnen bei der Erstprüfung Ihrer Erstattungsmöglichkeit. Wir erheben nur im Falle einer rechtskräftigen Rückerstattung ein Honorar in Höhe von max. 20 % dieser Erstattung. Somit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten!

Zerspanung & Bauteilfertigung
Verarbeitung von Werkstoffen
Ingenieur-Dienstleistungen
Technisches Projektmanagement

Kai Coppel,
B. Eng. (FH)

Geschäftsführung
Energiemanagement

0162 2311677
kai.coppel@lixcon.de

Bernd
Mahn

Berufspädagoge (IHK)
Arbeitssicherheit

0152 56921307
bernd.mahn@lixcon.de

Sören Ole
Sauer, M. Eng.

Projektingenieur für Energie- und Umweltmanagement
0177 4611177
soeren-ole.sauer@lixcon.de

Peter
Neubauer

Fachkraft Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter

0173 2847593
peter.neubauer@lixcon.de

Ahmad
El Chouli

Projektingenieur
Energiemanagement

0162 1335574
ahmad.el-chouli@lixcon.de